Seit Mittwoch, den 1. April, können Sparkassen und Privatbanken Darlehen aus dem IB.SH-Mittelstandssicherungsfonds an die von der Krise besonders hart getroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein ausgeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen € geschnürt (siehe unten). Nach Angaben von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Chef der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, werden von den 300 Millionen € Landesgeld des Mittelstands-Sicherungsfonds je die Hälfte für kleinere Darlehen zwischen 15.000 und 50.000 € sowie für große Darlehen zwischen 50.000 und 750.000 € verwendet.
Anders als beim Zuschuss-Programm, das direkt über die IB.SH abgewickelt wird, gewährt die Förderbank aus dem Mittelstandssicherungsfonds nur dann entsprechende Kredite, wenn sich die Hausbank mit einem separaten Darlehen in Höhe von 10 % an der Finanzierung zu eigenen Konditionen beteiligt. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 12 Jahren und ist in den ersten 5 Jahren zinslos. Die Tilgung über einen Zeitraum von 10 Jahren beginnt erst nach 2 Jahren.
Die ausgefüllten Formulare werden an die Hausbank gemailt, die sie bearbeitet und dann an die IB.SH weiterleitet. „Nach positiver Prüfung zahlt die IB.SH die Darlehenssumme dann direkt auf das Konto des Unternehmens bei der Hausbank“.
Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern und weitere Partner die IB.SH unterstützen die IB.SH, indem sie die Unternehmen beraten.
Das Förderdarlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds kann neben einem Darlehen aus den KfW-Sonderprogrammen in Anspruch genommen werden. Eine Kombinierbarkeit z. B. mit dem IB.SH Mittelstandskredit ist grundsätzlich gegeben. Eine Kombination mit dem Zuschuss der Corona-Soforthilfe ist ebenfalls möglich.
Hier finden Sie weitere Infos sowie das „Produktinformationsblatt Mittelstandssicherungsfonds“ der IB.SH sowie das Antragsformular zum Download:
www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/
(Quelle: Medien-Information des MWVATT vom 30.03.2020)