5.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. der Vermittlungsstelle (bei sonstigen touristischen Leistungen) zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb, bzw. Vermittlungsstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, bzw. mit dem Leistungsträger, geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, bzw. die gebuchte Leistung, nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb, bzw. der Leistungsträger den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlangen.
5.3 Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die folgenden Prozentsätze anerkannt:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
5.4 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.